Terminmanagement

in eigener Sache:   unser neues Hausarztprogramm (HZV)

Ab sofort bieten wir die Möglichkeit der Einschreibung unserer Patienten* in das Hausarztprogramm (HZV).
Die hausarzt-zentrierte Versorgung in Deutschland soll gestärkt werden und wird somit von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Somit können wir ab 01.Oktober für Teilnehmende wieder mehr Arzttermine anbieten.
Zu den Vorteilen des Programms beraten wir Sie gern und meine Motivation für den Programmstart können Sie unten nachlesen.

Meine Motivation für den Programmstart des Hausarztprogramms (HZV)

Seit ca. 3 Jahren behandelt die Praxis Dr. Schwarz pro Quartal ca. 150 -200 gesetzlich versicherte Patienten* für umsonst (d.h. ohne Bezahlung durch die Krankenkassen). Das Honorarbudget dafür wurde nie bereitgestellt, obwohl die Krankenkassen und die jeweiligen Gesundheitsminister dies in Aussicht gestellt hatten.
Durch unser engagiertes Covid-19 Impfsystem wurden 2020/2022 zahlreiche Neupatienten* behandelt. Die Behandlung wurde zuerst vergütet, aber im Nachhinein bereinigt, sodass das der Praxis zustehende Honorar dauerhaft gekürzt wurde.
Gleichzeitig steigen Personal-, Miet- und Betriebskostenausgaben, hier im Refernzzeitraum 2021-2023 um ca. 18%. Demgegenüber zahlten die gesetzlichen Krankenkassen für Patienten* im kassenärztlichen Programm (KV) nur 0,0% für 2022 und nur 2,0% mehr im Jahr 2023 . Für 2024 wurde nur eine Steigerung von 3,85% erreicht. Diese Lücke von 10,0%  wird nicht ausgeglichen obwohl den Krankenkassenvertretern diese Unterfinanzierung bewusst ist. Deshalb ist die Praxis gezwungen sich perspektivisch stärker auf Privatpatienten, HZV-Teilnehmende Patienten*, Privatleistungen und Selbstzahlerleistungen zu fokussieren.
Für Patienten*, die sich für uns als Hausarztpraxis entscheiden, und im HZV-Programm eingeschrieben sind, bekommen wir auf jeden Fall das vereinbarte Honorar von der Krankenkasse.

Damit Sie wissen, um welche Summen es sich hier handelt, gebe ich Ihnen einen kurzen Einblick in die Abrechnung der KV (Kassenärztlichen Vereinigung).

Das Honorarbudget für gesetzlich versicherte Patienten* beträgt pro Patient* und pro Quartal (RLV+QZV) ca. 39,62€ (STAND: 30.09. 2023).
Mit diesem Budget sind ärztliche Gespräche, Behandlungen, EKG’s, Belastungs EKG’s und Lungenfunktionsteste abgegolten. D.h. kommt derselbe Patient* häufiger im Quartal, teilt sich die Pauschale durch die Anzahl der Besuche (bei 2 Arztkonsultationen: 19,81€/Arztbesuch). Die Patientenanzahl pro Praxis wird im KV-System ebenso begrenzt.
Patienten*, die oberhalb dieser Zahl behandelt werden, werden nicht vergütet.

Was ändert sich nun für mich als Patient* ?

TERMINE:

Privatpatienten* und gesetzlich versicherte Patienten* können sich online Termine buchen. Ist ein sehr kurzfristiger Termin gewünscht, können sich auch GKV-Patienten einen Selbstzahlertermin buchen. Wir haben hierfür extra Termine reserviert. Diese werden nach der GOÄ in Rechnung gestellt (Beispiel Selbstzahlertermin 10min : ca. 31€). Am Behandlungstag erhalten die Patienten diesen Kostenvoranschlag und zahlen vor Ort. Seit Oktober 2023 bieten wir zusätzliche kostenfreie Termine für unsere Patienten* im Hausarztprogramm bzw. auch für unsere langfristig treuen Patienten*, die sich für das Programm interessieren.

AKUTERKRANKUNGEN:

Täglich bieten wir die erste Sprechstunde als offene Sprechstunde (ohne Termine/Begrenzung der Patientenzahl auf täglich 15 Patienten) an.
Wir möchten Ihnen auch in Zukunft unser gesamtes Diagnostik- und Behandlungsspektrum anbieten.

Die Expresstermine (Selbstzahlertermine) für gesetzlich versicherte Patienten* bieten wir als Zusatzleistung/Ergänzung an. Die Buchung dieses Termins erfolgt im Terminkalender für Privatpatienten. Die kostenfreie Alternative für gesetzlich versicherte Patienten ist der Normaltermin (Termine siehe Kalender) oder die tägliche Akutsprechstunde (Begrenzung der Patientenzahl auf täglich 15 Patienten).

NOTFÄLLE:

Schwere Erkrankungen werden von den MFA sofort dem Arzt* vorgestellt und nach Einschätzung als Notfall dann auch jederzeit behandelt.

Ihr Dr. Carsten Schwarz

* zur Vereinfachung der Leseweise habe ich das generische Maskulinum gewählt. Patient bezieht sich somit hier auf m/w/d.

Dr Carsten Schwarz